Mit dieser Klage wird die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Vertragsverhältnisses bezweckt. Dabei werden Tatsachen und Voraussetzung für das jeweilige Rechtsverhältnis festgestellt.
Die einzelnen Voraussetzungen der Klageerhebung richten sich nach den einzelnen Prozessordnungen. Ein Beispiel für eine Festellungsklage ist die Kündigungsschutzklage.
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[...] Die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG ist ein Unterfall der Feststellungsklage. [...]