Ein Fachanwaltstitel kann mittlerweile in 19 verschiedenen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Steuerrecht, Strafrecht oder Familienrecht erworben werden.
Ein Anwalt kann so viele Fachanwaltstitel erwerben wie er möchte, jedoch darf er lediglich 2 führen. Der Erwerb ist allerdings an besondere Anforderungen geknüpft. Diese Maßgaben sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegt.
Jeder Fachanwalt muss zuvor drei Jahre Berufserfahrung nachweisen, besondere theoretische Kenntnisse in einem mindestens 120 Stunden umfassenden Kurs erlernen und während diesem mindestens drei Leistungskontrollen erfolgreich bestehen. Außerdem muss der Erwerb besonderer praktischer Kenntnisse durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von 50 (Steuerrecht) bis zu 120 (Familienrecht) Fällen nachgewiesen werden. Hinzu kommt dann noch ein Fachgespräch vor dem Ausschuss, der über die Vergabe des Titels des Fachanwalts entscheidet.
Doch auch nach dem Erwerb des Zusatztitels müssen regelmäßig Fortbildungen besucht werden. Jährlich muss jeweils mindestens eine Fortbildung besucht werden oder eine wissenschaftliche Publikation auf diesem Gebiet veröffentlicht werden.
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