Der Bedarfskontrollbetrag hat die Aufgabe, eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltberechtigten Kindern zu gewährleisten.
Von dem Nettogehalt des Unterhaltspflichtigen wird der ggf. anfallende Ehegattenunterhalt und der Kindesunterhalt (laut Tabelle) abgezogen. Liegt dieser Endbetrag unter dem in der Tabelle angegebenen Bedarfskontrollbetrag, so berechnet sich der Kindesunterhalt nach der nächst niedrigeren Einkommengruppe.
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[...] Vergleich zum Jahr 2010 hat sich lediglich der Bedarfskontrollbetrag geändert. Diese hat sich um 50 Euro je Gehaltsstufe erhöht. ( Änderungen in [...]