Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung anzubieten. Diese liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt, ihm aber gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Arbeitsbedingungen anbietet.
Dieses Angebot sollte der Arbeitnehmer unter dem Vorbehalt annehmen, dass die geänderten Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt sind. Der Vorbehalt muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden.
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