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Waffenrecht
Wehrpflicht
Deutsche Männer ab dem 18. Lebensjahr, die in der Bundesrepublik wohnen, können zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden. Ersatzweise ist auch der Dienst beim Bundesgrenzschutz oder einem Zivilschutzverband möglich. Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnt, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Wehrpflicht ist im Grundgesetz (Artikel 12a) festgeschrieben.
Wertberichtigung
Wertminderung
Wertschätzung
Wiederinkraftsetzung
Wohngeld
Wohnungsbauprämiengesetz
Wohnungseigentum

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