Lexikon
Einträge beginnend mit V:
- Verdeckte Ermittler
- Vergewaltigung
- Verjährung
- Alle rechtlichen Ansprüche unterliegen einer Verjährung. Die normale Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Für die verschiedensten Ansprüche gibt es allerdings verkürzte Verjährungsfristen. Fünf JahreHierunter fallen Gewährleistungsansprüche an Bauwerken sowie Schadenersatzansprüche gegenüber Wirtschaftsprüfern und Beratern als Bauherren-Treuhänder. Vier JahreHierunter fallen Ansprüche auf Mietzinsen und Mietnebenkosten (außer bei Sozialwohnungen), Ansprüche auf Zinsen und Renten sowie Forderungen unter Kaufleuten. Drei JahreHierunter fallen (Schadenersatz-) Forderungen gegen Steuerberater und Rechtsanwälte, Ansprüche auf Pflichtteil bei der Erbschaft und Zugewinnausgleich nach dem Ende der Ehe sowie Schadenersatzforderungen gegen Hersteller wegen fehlerhafter Produkte (Produkthaftung). Zwei JahreHierunter fallen Forderungen von Kaufleuten, Handwerkern oder Dienstleistern (wie Ärzten, Rechtsanwälten und Lehrern) gegen Privatleute. Sechs MonateHierunter fallen Gewährleistungsansprüche aus Werk- und Kaufverträgen (gilt nicht bei Grundstücken und Bauwerken), Anspruch auf Nachbesserung, Wandlung oder Minderung, Ansprüche von Urlaubern wegen Reisemängeln, Ansprüche des Vermieters auf Schadenersatz und Rückgabe der Mietsachen (nach Ende des Mietvertrages).
- Verkehrswert/Verkaufswert
- Vermieterwechsel
- Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
- Versorgung
- Versorgungsausgleich
- Vertragsrecht
- Vertrieb
- Verursacherprinzip
- Verwarnungsgeld und Geldbußen
- Vorsatz
- Vorsorgepauschale
- Vorstand
- Vorzugsaktien
Neue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
