Lexikon
Einträge beginnend mit U:
- Überschuldung und Verbraucherkonkurs
- Wer trotz Ausschöpfen aller Mittel nicht aus der Schuldenfalle kommt, kann beim Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung stellen. Der Schuldner muss durch schriftliche Erklärung geeigneter Personen nachweisen, dass die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern im letzten halben Jahr erfolglos geblieben ist. Zudem muss er eine Vermögensübersicht sowie einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Weiterhin muss er sich damit einverstanden erklären, dass der pfändbare Teil seines Einkommen für sieben Jahre an einen Treuhänder abzutreten ist, der dieses Geld an die Gläubiger weiterleitet. Wenn der Schuldner in diesen sieben Jahren alles unternimmt, um seine Schulden abzubezahlen (Wohlverhaltensfrist), werden ihm in der Regel die restlichen Schulden erlassen.
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
- Umwelthaftung
- Unfall
- Unterschrift
- Unterstützungskasse
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