Lexikon
Einträge beginnend mit S:
- Sabotage
- Sachverständiger
- Sachwert
- Sammelklage
- Sanierung
- Satzung
- Scanner
- Schadendurchschnitt
- Schadenersatz
- Schadenquote
- Scheidung
- Scheinselbstständigkeit
- Schenkung
- Schmerzensgeld
- Schulden und Zahlungsverzug
- Schuldscheindarlehen
- Schuldübernahme
- Schuldverschreibung
- Schwackeliste
- Schwarzgeld
- Schweigepflicht
- Schweizer AG
- Schweizer GmbH
- Schwere Körperverletzung
- Selbstentzündung
- Sorgerecht
- Sozialleistungen
- Spareinlagen
- Sperrminorität
- Sprinkleranlage
- Sterbegeld
- Sterbetafel
- Steuerhinterziehung
- Steuerneutrale Gelder
- Steuerpflicht von Vermögen und Geldanlagen
- Steuerverkürzung
- Stiftung
- Stiftung Warentest
- Satzungsgemäße Aufgabe der 1964 von der Bundesregierung errichteten Stiftung Warentest ist es, "die Öffentlichkeit über objektivierbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes sowie über objektivierbare Merkmale der Umweltverträglichkeit von Waren und privaten sowie individuell nutzbaren öffentlichen Leistungen zu unterrichten". Das gilt beispielsweise für Fernsehgeräte, Geschirrspülmaschinen, Filmkameras und Kosmetikartikel genauso wie für Urlaubsreisen, Versicherungen oder Kreditangebote. Die Prüfungen werden von anerkannten Fachinstituten durchgeführt, von den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Stiftung ausgewertet, durch Redakteure in eine allgemeinverständliche Sprache übersetzt und in den Zeitschriften "test" (Druckauflage ca. 1,2 Millionen Exemplare) sowie "Finanztest" (Druckauflage ca. 350.000 Exemplare) veröffentlicht. Bei der Stiftung Warentest handelt es sich um eine objektive und völlig unabhängige Institution. So werden z.B. in der Zeitschrift "test" keine Anzeigen aufgenommen. Zu etwa drei Vierteln finanziert sich die Stiftung aus eigenen Einnahmen, die sie aus dem Verkauf der Zeitschriften und vieler Sonderpublikationen erhält; die restlichen Mittel bekommt sie vom Bund in Form öffentlicher Zuwendungen. Im übrigen verbreitet die Stiftung Warentest ihre Untersuchungsergebnisse nicht nur über ihre eigenen Zeitschriften, sondern stellt diese Resultate auch anderen Publikationen und Medien zur Verfügung.(Quelle: Presseinformationen der Bundesregierung)
- Storno
- Stornoverhütung
- Strafrechtler
- Straftat, -verfolgung und -prozess
- Strafverteidiger
- Straßenverkehrsordnung
- Stückkosten
- Subjektives Risiko
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