Lexikon

Einträge beginnend mit S:

Sabotage
Sachverständiger
Sachwert
Sammelklage
Sanierung
Satzung
Scanner
Schadendurchschnitt
Schadenersatz
Schadenquote
Scheidung
Scheinselbstständigkeit
Schenkung
Schmerzensgeld
Schulden und Zahlungsverzug
Wenn ein Schuldner seine Rechnungen weder bei Fälligkeit noch 30 Tage nach Lieferung nicht bezahlen kann, tritt ein Zahlungsverzug ein. Ab dann kann der Gläubiger Zinsen berechnen. Zahlt ein Schuldner trotz Zahlungsverzug und Mahnung nicht, muss der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Zuerst wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, später der Vollstreckungsbescheid. Ein Gerichtsvollzieher kann dann die Vollstreckung vornehmen, sofern der Schuldner weder gegen den Mahnbescheid noch gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erhoben hat. Kommt der Gläubiger trotz gültigen Titels gegen den Schuldner nicht zu seinem Geld, kann er eine eidesstattliche Versicherung verlangen, bei der der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenbaren muss (früher: Offenbarungseid). Wenn der Gläubiger durch diese eidesstattliche Versicherung von pfändbaren Einnahmen erfährt, können Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld oder Bankkonten gepfändet werden. Ein Selbstbehalt vom Einkommen liegt auf Höhe des Existenzminimums, darüber hinaus gehende Einnahmen können gepfändet werden.
Schuldscheindarlehen
Schuldübernahme
Schuldverschreibung
Schwackeliste
Schwarzgeld
Schweigepflicht
Schweizer AG
Schweizer GmbH
Schwere Körperverletzung
Selbstentzündung
Sorgerecht
Sozialleistungen
Spareinlagen
Sperrminorität
Sprinkleranlage
Sterbegeld
Sterbetafel
Steuerhinterziehung
Steuerneutrale Gelder
Steuerpflicht von Vermögen und Geldanlagen
Steuerverkürzung
Stiftung
Stiftung Warentest
Storno
Stornoverhütung
Strafrechtler
Straftat, -verfolgung und -prozess
Strafverteidiger
Straßenverkehrsordnung
Stückkosten
Subjektives Risiko

Aktuelle Rechtstipps