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Einträge beginnend mit S:

Sabotage
Sachverständiger
Sachwert
Sammelklage
Sanierung
Satzung
Scanner
Schadendurchschnitt
Schadenersatz
Schadenquote
Scheidung
Scheinselbstständigkeit
Schenkung
Eine Schenkung, das heißt die Übertragung eines Vermögenswertes an einen anderen, erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen durch einen notariellen Vertrag. Natürlich muss der Beschenkte sein Einkommen aus dieser Schenkung versteuern. Es fallen wie bei einer Erbschaft (die gleichen) Freibeträge an, bis zu denen keine Steuern gezahlt werden müssen. Die Höhe der anschließend zu zahlenden Steuern orientiert sich wie bei einer Erbschaft am Verwandtschaftsgrad des Beschenkten. Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Eine Schenkung bietet sich als Vorgriff auf ein Erbe an, welches die Freibeträge erheblich übersteigt und den Erben sehr viel Erbschaftssteuer kosten würde. Vater Staat muss ja nicht mehr als nötig an Steuern kassieren.
Schmerzensgeld
Schulden und Zahlungsverzug
Schuldscheindarlehen
Schuldübernahme
Schuldverschreibung
Schwackeliste
Schwarzgeld
Schweigepflicht
Schweizer AG
Schweizer GmbH
Schwere Körperverletzung
Selbstentzündung
Sorgerecht
Sozialleistungen
Spareinlagen
Sperrminorität
Sprinkleranlage
Sterbegeld
Sterbetafel
Steuerhinterziehung
Steuerneutrale Gelder
Steuerpflicht von Vermögen und Geldanlagen
Steuerverkürzung
Stiftung
Stiftung Warentest
Storno
Stornoverhütung
Strafrechtler
Straftat, -verfolgung und -prozess
Strafverteidiger
Straßenverkehrsordnung
Stückkosten
Subjektives Risiko

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