Lexikon
Einträge beginnend mit R:
- Rechnungslegung
- Rechtsanwalt
- Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit
- Rechtsmittel
- Rechtsmittel sind die Möglichkeiten, nahezu alle Gerichtsurteile übergeordneten Instanzen zur Prüfung zu überweisen und die Rechtskraft der Entscheidung zu hemmen. Zu den Rechtsmitteln gehören die Berufung, die Revision sowie die Beschwerde, deren sich der Unterlegene vor Gericht je nach Verfahrensart und Verfahrensstand bedienen kann.Für das Einlegen von Rechtsmitteln sind bestimmte Fristen einzuhalten.Die Berufung dient dazu, die Gerichtsentscheidung durch das übergeordnete Gericht überprüfen zu lassen. Die Berufung rollt das komplette Verfahren erneut auf und ist unter bestimmten Voraussetzungen gegen ein erstinstanzliches Urteil möglich. Mit Hilfe einer Revision kann man ein Urteil auf reine Rechtsverletzungen hin überprüfen lassen. Tatsachenfeststellungen aus der vorherigen Instanz werden übernommen. Über eine Revision kann zum Beispiel eine Korrektur des Streitwertes eingeklagt werden, wenn ein Kläger anstelle der eingeklagten 50.000 Euro lediglich 10.000 Euro zu gesprochen bekommen hat. Eine Beschwerde macht schon während des laufenden Verfahrens eine Überprüfung einer Gerichtsentscheidung (Verfügungen oder Unterlassungen des Richters) durch ein übergeordnetes Gericht möglich.
- Rechtsschutz
- Rechtsschutz
- Refinanzierung
- Regulierung
- Reisevertrag
- Rendite
- Rentabilität
- Rente
- Revers
- Risiko
- Risikoausschluß
- Risikoverlauf
- Rotes Kennzeichen
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