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Rechnungslegung
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte haben mit zwei juristischen Staatsexamina die Befähigung zum Richteramt erworben und dürfen auf Grund spezieller behördlicher Genehmigung Rechtsberatung ausüben. Sie sind beim örtlichen Amtsgericht sowie beim übergeordneten Landgericht zugelassen. Die Zulassungen zum Oberlandesgericht sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, für den Bundesgerichtshof benötigt der Rechtsanwalt eine gesonderte Zulassung. Nicht jeder Rechtsanwalt kann seinen Mandanten deshalb auch bis in die höchsten Instanzen vertreten. Für das Berufungs- oder Revisionsverfahren muss man sich unter Umständen einen anderen Rechtsanwalt suchen, wenn der bisherige eigene die erforderliche Zulassung nicht hat. Rechtsanwälte haben sich meist auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, zum Beispiel Familienrecht oder Steuerrecht. Wer allerdings als ?Fachanwalt? auf einem bestimmten Gebiet ausgewiesen sein will, der muss sich auf diesem Gebiet nachweislich besonders engagieren und weiterbilden. Die Rechtsanwaltskammern verleihen nach Prüfung der Voraussetzungen das Recht, sich ?Fachanwalt? nennen zu dürfen.
Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit
Rechtsmittel
Rechtsschutz
Rechtsschutz
Refinanzierung
Regulierung
Reisevertrag
Rendite
Rentabilität
Rente
Revers
Risiko
Risikoausschluß
Risikoverlauf
Rotes Kennzeichen

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