Lexikon
Einträge beginnend mit P:
- Passiva
- Personalcomputer
- Präjudiz
- Prävention
- Prima-Fazie-Beweis
- Privatklage
- Pro-rata-Temporis
- Produkthaftung
- Produkthaftungsgesetz
- Programm
- Programmiersprache
- Prozesskostenhilfe
- Ein Bedürftiger braucht in Deutschland nicht aus Geldmangel auf die Wahrnehmung seiner berechtigten rechtlichen Ansprüche verzichten. Hier springt der Staat mit der Prozesskostenhilfe ein. Sie wird als Zuschuss oder Darlehen (Ratenzahlung) jenen Menschen gewährt, die auf Grund ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen können. Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe wird nur dann stattgegeben, wenn das angestrebte Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht und nicht mutwillig erscheint. Das Nettoeinkommen abzüglich bestimmter Aufwendungen, Unterbringungskosten und Lebensführungspauschalen, die als Existenzminimum anrechnungsfrei bleiben, bestimmt das ansetzungsfähige Einkommen. Wer hier unter 15 Euro anzusetzen hat, bekommt Prozesskostenhilfe als Zuschuss.
- Public Relation
Neue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
