Lexikon

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Produkthaftung
Produkthaftungsgesetz
Der Hersteller haftet, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Verbraucher körperlich geschädigt wird oder der Gebrauch des fehlerhaften Produktes Sachschäden anrichtet. Haftpflichtig ist primär der Hersteller, es kann aber auch dern Verkäufer, Importeur oder Vertriebshändler haftbar gemacht werden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist verschuldensunabhängig und beruht ausschließlich auf der Gefährdungshaftung. Der Geschädigte muss allerdings nachweisen, dass das Produkt fehlerhaft war und der Schaden allein auf Grund der Fehlerbehaftung des Produktes entstanden ist. Das Produkthaftungsgesetz sieht ausschließlich Schadenersatz vor, aber kein Schmerzensgeld. Bei Personenschäden besteht anders als bei der Deliktshaftung (s.u.) ein Haftungshöchstbetrag und bei Sachschäden eine Selbstbeteiligung.
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