Lexikon
Einträge beginnend mit O:
- Opferschutz
- Option
- Ordnungswidrigkeit
- Neben der Straftat gilt auch die Ordnungswidrigkeit als Verstoß gegen das Gesetz. Allerdings ist die Ordnungswidrigkeit ein Verstoß ?minderer Qualität? und wird nicht nach dem Strafrecht, sondern nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Sie werden meist mit einem Bußgeld geahndet. Die meisten Bußgeldtatbestände werden im Straßenverkehrsgesetz und im Umweltschutzgesetz abgehandelt. Die Ermittlungen werden zunächst von Verwaltungsbehörden oder der Polizei geführt. Wenn eine Straftat vorliegt, geht die Sache an die Staatsanwaltschaft. Bei geringfügigen Verstößen wird eine Verwarnung erteilt und ein Verwarnungsgeld (zwischen 5 und 38 Euro) erhoben. Dieses ist innerhalb einer Woche zu bezahlen. Bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel im Straßenverkehr wird nach Anhörung des Beschuldigten ein Bußgeldbescheid erlassen und ein Bußgeld (ab 20 Euro) erhoben. Ein Bußgeldbescheid wird auch erlassen, wenn ein Verwarnungsgeld nicht bezahlt wurde.
- Organisationsgeschäftsstelle
- Organisiertes Verbrechen
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