Lexikon
Einträge beginnend mit N:
- Nachbarschaftsstreit
- Namensaktie
- Namensrecht
- Das Kind verheirateter Eltern erhält als Nachnamen den Ehenamen. Sollten beide Ehegatten unterschiedliche Nachnamen tragen, müssen sie spätestens jetzt einen Familiennamen bestimmen, der auch für weitere gemeinsame Kinder gilt. Bei unehelichen Kindern wird nicht mehr automatisch der Name der Mutter auch Nachname des Kindes. Es entscheidet derjenige, der das Sorgerecht hat. Haben die unverheirateten Eltern eine wirksame Entscheidung für das gemeinsame Sorgerecht getroffen (Sorgeerklärung), verläuft die Namensgebung wie bei einem ehelichen Kind: Die Eltern entscheiden für dieses und weitere gemeinsame Kinder über den Geburtsnamen. Liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter, wird ihr Name Geburtsname des Kindes. Eine nachträgliche Begründung gemeinsamer Sorge kann auch zu einer Namensänderung beim Kind führen.
- Naturalersatz
- Nebenkosten
- Neuwert
- Neuzugang
- Niederstwertprinzip
- Notaranderkonto
- Notarbestätigung/Ranggarantie
- Notierung
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