Lexikon
Einträge beginnend mit M:
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- Mietrecht
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- Mord
Kommt zu dem Totschlag hinzu, dass der Täter aus einem bestimmten Antrieb heraus gehandelt hat, dann ist das Mord. Motivationen können dabei Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder ähnliches sein. Aber auch wenn die Tat heimtückisch, grausam oder zum Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat begangen wurde, ist ein Mord gegeben. Bei Mord kommt nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht.
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