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Mobbing (aus dem englischen: ?to mob" = ?über jemand herfallen, anpöbeln")
Von Mobbing im engeren Sinne spricht man, wenn jemand am Arbeitsplatz von Kollegen oder Vorgesetzen systematisch und über einen längeren Zeitraum schikaniert, diskriminiert, beleidigt oder ausgegrenzt wird.
Mobbing kann es auch in anderen Bereichen geben, zum Beispiel in Schulen oder Vereinen.
Nach LAG Thüringen (Az. 5 Sa 403/00) erfaßt der Begriff des Mobbing fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefaßter Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend.
Von Rechtsanwalt Frank Linzer
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