Lexikon

Einträge beginnend mit M:

Mailbox
Makler
Mantel
Marketing
Marktforschung
Mediation
Mehrwertsteuer
Meldepflicht
Menschenrechte
Mietminderung
Der Vermieter ist auch während der Mietdauer verpflichtet, die Wohnung mit allem, was dazu gehört, in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Wenn ein vertragsgemäßer Gebrauch nicht mehr gewährleistet ist, muss der Mieter den Schaden oder Mangel unverzüglich melden und dessen Beseitigung verlangen. Bringt der Vermieter die Sache nicht in akzeptabler Zeit in Ordnung, kann der Mieter die Miete mindern und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel auftrat. Die Mietminderung muss dem Vermieter nur angezeigt werden. Die Mietminderung richtet sich danach, in welchem Verhältnis der Mangel zum ordnungsgemäßen Zustand steht. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen, die als guter Ansatz für eine eigene Mietminderung gelten können. Sie reichen von 3 Prozent bei fehlendem Briefkasten und 10 Prozent bei einem Monat ohne Warmwasser oder schlechter Heizleistung bisei über 20 Prozent bei ständigem Zug durch undichte Türen und Fenster und 60 Prozent bei erheblicher Beeinträchtigung durch Baulärm bis hin zu 80 Prozent für eine nicht benutzbare Toilette und 100 Prozent für den Komplettausfall der Heizung in den Wintermonaten.
Mietrecht
Mietvertrag
Mikrofiche
Mobbing
Modernisierung
Monopol
Mord

Aktuelle Rechtstipps