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Menschenrechte
Menschenrechte sind in Demokratien fest verbriefte, unveräußerliche und für jedermann geltende Rechte, die sich allein aus seiner Existenz als Mensch heraus definieren. Sie sind nicht an Staatsangehörigkeiten, gesellschaftliche Stellung oder Kultur gebunden und stehen jedem zu. Zentraler Begriff der Menschenrechte ist die Menschenwürde, einzelne Grundrechte sind die Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit beinhaltet. Diese sind in Deutschland im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert und einklagbar.Das Grundgesetz enthält in Artikel 1-19 die Grundrechte, und zwar Menschenrechte und so genannte Deutschengrundrechte, die nur deutschen Staatsangehörigen zustehen. Menschenrechte können nicht durch staatliche Normen geschaffen, sondern lediglich als etwas Vorhandenes anerkannt werden wie in Deutschland durch das Grundgesetz. Frühe Erklärungen dieser Menschenrechte waren die ?Bill of Rights? in der amerikanischen Verfassung (1787), die Erklärung der Menschenrechte zu Beginn der Französischen Revolution (1789) sowie die UN-Menschenrechtscharta von 1948. International verbindlich und entsprechend weltweit rechtlich durchsetzbar sind diese Menschenrechterklärungen allerdings nicht, wenn sich die jeweiligen Machthaber dagegen sperren. Selbst ein Hochkommissar für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen (ihn gibt es seit 1993) war bislang nicht in der Lage, die Beachtung der Menschenrechte in allen Staaten der UNO durchzusetzen.
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