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Unter Mediation ist ein außergerichtliches Konflikbearbeitungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten (Mediator/in) eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen und zwar im Rahme eines fairen Miteinander.

Der Mediator hilft den Beteiligten, sich auf die regelungsbedürftigen Fragen zu konzentrieren und ordnet, wenn Beziehungs- und Sachfragen durcheinander geraten.

Von Rechtsanwältin Carla Radecke-Coquelin

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