Lexikon
Einträge beginnend mit K:
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- Kartell
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- Kaufvertrag
- Kaution
- Kaution
- Ein Vermieter kann vom Mieter eine Sicherheitsleistung für eventuell offen bleibende Forderungen bei dessen Auszug verlangen. Die Zahlung einer Kaution muss im Mietvertrag vereinbart werden und darf nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen. Neben einer Übergabe von Bargeld (gegen Quittung) oder Überweisung an den Vermieter kann die Kaution auch als Bankbürgschaft sowie durch ein Sparbuch mit Sicherungsvermerk in der jeweils festgelegten Höhe geleistet werden. Der Vermieter ist verpflichtet, das Geld getrennt von seinem Vermögen anzulegen und mit dem banküblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Das Geld muss zudem so angelegt sein, dass es vor Gläubigern des Vermieters sicher ist. Die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Mieter abzurechnen und inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Allerdings sind hier im Gesetz keine Fristen gesetzt und auch Gerichtsurteile bringen keine einheitliche Linie. In verschiedenen Fällen wurden Abrechnungszeiträume von drei bis zu sechs Monaten toleriert.
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