Lexikon

Einträge beginnend mit K:

Kapitalanlagegesellschaft
Kartell
Kataster
Das Kataster gibt Auskunft über Art, Lage und Größe des Grundstücks (Flurstück), und zwar kartenmäßig in der Flurkarte, registermäßig im Liegenschaftsbuch und bei Bebauung im Gebäudebuch. Zuständige Behörde ist das Katasteramt.
Kaufvertrag
Kaution
Kaution
Kinder
Kindesentführung
Kindesunterhalt
Kleinkraftrad
Konkurs
Konnossement
Konsul
Kontokorrentkredit
Konzern
Körperschaftssteuer
Körperverletzung
Krankheitsbegriff
Kredit
Kündigung
Kündigung des Mietverhältnisses
Kupon
Kurs

Aktuelle Rechtstipps