Lexikon

Einträge beginnend mit G:

Gemeinnützigkeit
Gemeinsamer Markt
Gericht
Gerichtsstand
Geschäftsbericht
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsstelle
Gesetz
Gewährleistung
Gewährleistung des Händlers
Gewässerschaden
Gewinnanteil
Grenzüberschreitender Sachverhalt
Große Strafsache
Großschaden
Grunderwerbsteuer
Bei Erwerb eines Grundstückes ist eine Grunderwerbsteuer von 2 Prozent zu zahlen. In die Steuerbemessung wird nicht nur der Grundstückswert, sondern z. B. auch der Wert eines Gebäudes einbezogen. Das Gebäude wird als Bestandteil des Grundstückes betrachtet. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu gehört z. B. der Eigentumsübergang zwischen Eheleuten oder Verwandten gerader Linie.
Grundschuld
Grünes Kennzeichen
Gutachten
Gütergemeinschaft
Gütertrennung

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