Lexikon
Einträge beginnend mit G:
- Gemeinnützigkeit
- Gemeinsamer Markt
- Gericht
- Gerichtsstand
- Geschäftsbericht
- Geschäftsfähigkeit
- Geschäftsstelle
- Gesetz
- Gewährleistung
- Gewährleistung des Händlers
- Gewässerschaden
- Gewinnanteil
- Grenzüberschreitender Sachverhalt
- Große Strafsache
- Großschaden
- Grunderwerbsteuer
- Bei Erwerb eines Grundstückes ist eine Grunderwerbsteuer von 2 Prozent zu zahlen. In die Steuerbemessung wird nicht nur der Grundstückswert, sondern z. B. auch der Wert eines Gebäudes einbezogen. Das Gebäude wird als Bestandteil des Grundstückes betrachtet. Eine Grunderwerbsteuerbefreiung ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu gehört z. B. der Eigentumsübergang zwischen Eheleuten oder Verwandten gerader Linie.
- Grundschuld
- Grünes Kennzeichen
- Gutachten
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
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