Lexikon

Einträge beginnend mit F:

Fahrer
Fahrlässigkeit
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Freiberufler/Selbstständigkeit
Freiberufler und Selbstständige sind unternehmerisch am Markt tätig. Freiberufler und kleine Selbstständige ermitteln ihr Einkommen über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Erst ab bestimmten Größenordnungen sind Unternehmen bilanzpflichtig. Kleinunternehmer sind nicht Umsatzsteuerpflichtig: Bis zu Umsätzen von 50.000 Euro im Jahr können, darüber müssen Freiberufler und Selbstständige Umsatzsteuer auf ihre Dienste berechnen und diese an das Finanzamt abführen. Freiberufler und Selbstständige unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Sie müssen für Krankheit und Alter selber vorsorgen. Dazu stehen ihnen die gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie private Krankenversicherungen, private Pflegeversicherungen sowie alle Arten der Altersvorsorge ? von freiwilligen Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung über die private Rentenversicherung bis hin zu Kapital-Lebensversicherungen und Kapitalanlagen ? offen.
Freiheitsberaubung
Fusion
Futures

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