Lexikon
Einträge beginnend mit F:
- Fahrer
- Fahrlässigkeit
- Fahrzeughalter
- Faksimile
- Fernabsatzgesetz
- Dieses Gesetz findet Anwendung auf Verträge, die über Fernkommunikationsmittel (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste) abgeschlossen werden.Es enthält unter anderem die Informationspflichten des Verkäufers gegenüber dem Kunden mit Name, Geschäftsanschrift, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, genaue Warenbeschreibungen sowie Belehrung über das 14-tägige Widerrufs- oder Rückgaberechts. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wobei eine bestimmte Widerrufsform nicht vorgesehen ist. Wird die Informationspflicht gegenüber dem Käufer über sein Widerrufsrecht verletzt, kann er bis zu vier Monate nach Bestellung vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Rücksendung von Waren über 40 Euro geht zu Lasten des Verkäufers.
- Festschreibezeit
- Festschreibung
- Festverzinste Wertpapiere
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