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Einträge beginnend mit E:

Effektivzins
Ehe
Eheähnliche Gemeinschaft
Ehegattenunterhalt
Eigenmiete
Eigenmittel
Eigentum und Besitz
Eigentum ist die rechtlich begründete Verfügungsgewalt über eine Sache. Besitz hingegen ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Eigentumsübertragungen können nur vom Eigentümer, dem die Sache rechtlich gehört, vorgenommen werden, nicht aber vom Besitzer. Ausnahmen gelten, wenn der Erwerber der Sache gutgläubig ist und diese dem Eigentümer nicht gestohlen wurde oder in sonstiger Weise abhanden gekommen ist. Wenn zum Beispiel ein Vater zum Familienwagen ein zweites Auto kauft, er dieses Auto aber seiner Frau, seiner Tochter oder seinem Sohn zum täglichen Gebrauch überlässt, ist der Vater der Eigentümer des Autos. Der Vater ist in Besitz des Kraftfahrzeugscheines, ohne welchen das Auto zum Beispiel nicht verkauft werden kann. Sein Besitzer mit der täglichen Verfügungsgewalt ist hingegen derjenige, der das Auto ständig fährt und deshalb den Fahrzeugschein bei sich trägt.
Eigentümerinteresse
Eigentumsvorbehalt
Eigentumswechsel
Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahlversicherung
Einfaches Geschäft
Eingebrachte Sachen
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Einheitswert
Emission
Entschädigungen im Strafverfahren
Entschuldung
Erbbaurecht
Erben und Vererben
Erbfolge
Erbrecht
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaftssteuer
Erbvertrag
Erfüllungsort
Erstversicherung
Ertragswert
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
EU-Insolvenz
EU-Recht
Europarecht
Excess of loss
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