Lexikon

Einträge beginnend mit E:

Effektivzins
Ehe
Eheähnliche Gemeinschaft

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushaltsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen. Der Begriff eheähnliche Gemeinschaft ist in § 7 Absatz 3 Nr. 3 b SGB II aufgenommen worden.

Von Rechtsanwalt M. Mürmann

Ehegattenunterhalt
Eigenmiete
Eigenmittel
Eigentum und Besitz
Eigentümerinteresse
Eigentumsvorbehalt
Eigentumswechsel
Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahlversicherung
Einfaches Geschäft
Eingebrachte Sachen
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Einheitswert
Emission
Entschädigungen im Strafverfahren
Entschuldung
Erbbaurecht
Erben und Vererben
Erbfolge
Erbrecht
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaftssteuer
Erbvertrag
Erfüllungsort
Erstversicherung
Ertragswert
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
EU-Insolvenz
EU-Recht
Europarecht
Excess of loss
Expertise

Aktuelle Rechtstipps