Lexikon
Einträge beginnend mit E:
- Effektivzins
- Ehe
- Eheähnliche Gemeinschaft
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushaltsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen. Der Begriff eheähnliche Gemeinschaft ist in § 7 Absatz 3 Nr. 3 b SGB II aufgenommen worden.
- Ehegattenunterhalt
- Eigenmiete
- Eigenmittel
- Eigentum und Besitz
- Eigentümerinteresse
- Eigentumsvorbehalt
- Eigentumswechsel
- Einbruchdiebstahl
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Einfaches Geschäft
- Eingebrachte Sachen
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Einheitswert
- Emission
- Entschädigungen im Strafverfahren
- Entschuldung
- Erbbaurecht
- Erben und Vererben
- Erbfolge
- Erbrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Erbschaftssteuer
- Erbvertrag
- Erfüllungsort
- Erstversicherung
- Ertragswert
- Erziehungsgeld
- Erziehungsurlaub
- EU-Insolvenz
- EU-Recht
- Europarecht
- Excess of loss
- Expertise
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