Lexikon

Einträge beginnend mit D:

da mihi factum, dabo tibi ius
Damnum
Darlehen
Darlehensgebühr
DAT-Liste
Datenbank
Datenschutz
Datenträger
Datenverarbeitung
Dauerauftrag
Deckungsbeitrag
Deliktshaftung
Depositen
Depot
Detektivische Ermittlungsbereiche
Dienstunfähigkeit
Dienstvertrag
Diplomatengepäck
Diplomatenstatus
Drogenschmuggel
Durchsuchung

Durchsuchung nennt man das Durchsuchen beziehungsweise Absuchen von Wohnungen (s.g. Hausdurchsuchung), Personen oder Sachen durch die Polizei zur Ergreifung eines einer Straftat Verdächtigen oder zum Auffinden von Beweismitteln. Gemäß Art. 13 des Grundgesetzes darf eine Durchsuchung von Wohnungen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die Staatsanwaltschaft, oder andere in den Gesetzen vorgesehene Organe angeordnet werden. Die Durchsuchung folgt dabei ganz bestimmten Regeln und darf nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Aktuelle Rechtstipps