Lexikon
Einträge beginnend mit D:
- da mihi factum, dabo tibi ius
- Damnum
- Darlehen
- Darlehensgebühr
- DAT-Liste
- Datenbank
- Datenschutz
- Datenträger
- Datenverarbeitung
- Dauerauftrag
- Deckungsbeitrag
- Deliktshaftung
- Depositen
- Depot
- Detektivische Ermittlungsbereiche
- Dienstunfähigkeit
- Dienstvertrag
- Ein Dienstvertrag verpflichtet eine Partei zur Erbringung einer Dienstleistung, die der andere vergüten muss. Im Gegensatz zum Werkvertrag ist allerdings nur das Erbringen der Dienstleistung Gegenstand der Verpflichtung, nicht aber ein bestimmter Erfolg. Hierunter fallen zum Beispiel Verträge mit Ärzten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die erfolgreiche Erfüllung ihres Auftrages nicht garantieren können. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweils branchenüblichen Sätzen. Das Dienstverhältnis endet zum vereinbarten Ablaufzeitpunkt, mit Erreichen seines Zwecks oder durch Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung.
- Diplomatengepäck
- Diplomatenstatus
- Drogenschmuggel
- Durchsuchung
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