Lexikon

Einträge beginnend mit C:

Cash Flow
clausula rebus sic stantibus

Lateinischer Rechtsbegriff: Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass Leistung und Gegenleistung sich im Laufe des Vertragsverhältnisses nicht wesentlich ändern (vergleichbar mit der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage).

Von Rechtsanwalt Helmuth Jordan

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culpa in contrahendo

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