Lexikon

Einträge beginnend mit B:

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Bausparkassen
Bausparvertrag
Bedarfsgemeinschaft
Beleihungsgrenze
Beleihungswert
Beratungshilfe
Beschaffungskriminalität
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Bestandspflegeprovision
Betäubungsmittelgesetz
Betreuung und Pflegschaft
Betriebsorganisation
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Bilanzgewinn / Bilanzverlust
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Bürgerliches Recht
Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich ein Bürge verpflichtet, für die Schulden eines anderen einzustehen, wenn dieser nicht mehr zahlungsfähig ist. Wer sich als Bürge für einen anderen zur Verfügung stellt, sollte darauf achten, dass die Bürgschaft auf einen bestimmten Geldbetrag und für diese Schuld alleine zeitlich befristet wird. Als sittenwidrig gelten Bürgschaften, bei denen Kreditgeber Unerfahrenheit und Abhängigkeit des Bürgen zum Beispiel in jungen Jahren gegen die Eltern ausnutzen und die Absicherung von Krediten verlangen, die auch in Zukunft die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen bei weitem übersteigen. Paradebeispiel für eine Bürgschaft, die von Gerichten als sittenwidrig einkassiert wurde: Die Tochter (Anfang 20) mit niedrigem Einkommen bürgte für die Schulden, die ihr Vater als Geschäftsmann machte. Der Bürgschaftsvertrag sah nicht nur die Haftung für die zur Zeit der Bürgschaft bestehenden, sondern auch für zukünftige Verbindlichkeiten des Vaters vor. In diesem Fall kritisierte das Gericht das Ausnutzen von Abhängigkeiten zwischen Schuldner und Bürgen sowie die nicht gegebene finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Banken, die auf diese Bürgschaften bestanden hatten, durften sich nicht an die Bürgen zur Begleichung der Schulden halten.
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