Lexikon

Einträge beginnend mit B:

Bauspardarlehen
Bauspareinlagen
Bausparkassen
Bausparvertrag
Bedarfsgemeinschaft
Beleihungsgrenze
Beleihungswert
Beratungshilfe
Beschaffungskriminalität
Bestandspflege
Bestandspflegeprovision
Betäubungsmittelgesetz
Betreuung und Pflegschaft
Betriebsorganisation
Betrug
Bewerbung
Bewertungszahl (BWZ)
Ziel aller Bausparer, die ein günstiges Bauspardarlehen erhalten möchten, ist die Zuteilung. Zuteilung bedeutet: Die Bausparkasse stellt die gesamte Bausparsumme, also Bausparguthaben plus Bauspardarlehen, zur Verfügung. Eine gerechte Zuteilung wird durch die sogenannte Bewertungszahl (BWZ) gewährleistet. Sie mißt die Leistung (Zeit x Geld) des einzelnen Bausparers für die Bauspargemeinschaft.
Bezugsrecht
Bilanz
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Bindungsfrist
Blitzschlag
Bonitätsprüfung
Bossing
Botschafter
Brand
Brandstiftung
Bruttosozialprodukt
Bundesanstalt für Arbeit
Bürgerliches Recht
Bürgschaft
Bürokommunikation

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