Lexikon
Einträge beginnend mit B:
- Bauspardarlehen
- Bauspareinlagen
- Bausparkassen
- Bausparvertrag
- Bedarfsgemeinschaft
- Beleihungsgrenze
- Beleihungswert
- Beratungshilfe
- Beschaffungskriminalität
- Bestandspflege
- Bestandspflegeprovision
- Betäubungsmittelgesetz
- Betreuung und Pflegschaft
- Betriebsorganisation
- Betrug
- Bewerbung
- Die Bewerbung stellt den ersten Kontakt eines Bewerbers mit einem möglichen neuen Arbeitgeber dar. Sie besteht aus einem Anschreiben, einem meist tabellarischen Lebenslauf sowie Kopien von Ausbildungsnachweisen, Zeugnissen und ggf. Arbeitsproben. Wenn der Arbeitgeber den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, trägt er üblicherweise die dafür anfallenden Kosten (Fahrtkosten und evtl. Übernachtung). Ein Bewerber sollte aber vor dem Gespräch klären, ob er die Anreise mit dem eigenen Auto, dem Zug oder dem Flugzeug antreten soll und wie es bei längerem Aufenthalt mit Kostenersatz für Hotelübernachtung und Verpflegung aussieht. Wenn der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernehmen will, muss er dies im Vorfeld unmissverständlich klar machen. Im Bewerbungsgespräch darf der Arbeitgeber alle Fragen stellen, an deren Beantwortung er ein berechtigtes Interesse hat. Hierunter fallen zum Beispiel Ausbildung, Zeugnisse und bisherige Tätigkeiten. Der Bewerber muss diese Fragen auch wahrheitsgemäß beantworten, braucht aber unzulässige Fragen (z.B. nach Schwangerschaft, der familiären Situation und dem allgemeinen Gesundheitszustand) in der Regel nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantworten. Allerdings müssen Umstände, die einen Einfluss auf die Ausübung der künftigen Tätigkeit haben, wie Behinderungen oder bestehende Erkrankungen, die für die Position ein Handicap darstellen, erwähnt werden. Wenn der Bewerber seiner Hinweispflicht nicht nachkommt, macht er sich schadenersatzpflichtig.
- Bewertungszahl (BWZ)
- Bezugsrecht
- Bilanz
- Bilanzgewinn / Bilanzverlust
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