Lexikon

Einträge beginnend mit B:

Bauspardarlehen
Bauspareinlagen
Bausparkassen
Bausparvertrag
Bedarfsgemeinschaft
Beleihungsgrenze
Beleihungswert
Beratungshilfe
Beschaffungskriminalität
Bestandspflege
Bestandspflegeprovision
Betäubungsmittelgesetz
Betreuung und Pflegschaft
Der in der Regel vom Vormundschaftsgericht eingesetzte Pfleger übernimmt nur in einzelnen Angelegenheiten oder Teilbereichen die Verantwortung für seinen Pflegebefohlenen (= Pflegschaft). Ein Pfleger kann einem Kind in solchen Fällen beigeordnet werden, wenn ein Interessenkonflikt besteht, zum Beispiel Eltern oder Vormund mit dem Kind ein Rechtsgeschäft abschließen wollen. Bei der so genannten Abwesenheitspflegschaft vertritt ein Pfleger einen Abwesenden (Verschollen, Urlaubsreise) in Vermögensangelegenheiten. Die Amtspflegschaft für nicht eheliche Kinder wurde 1997 abgeschafft.Vormundschaft ist die Fürsorge und Vermögensverwaltung für einen Menschen, der nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Sie gibt es nur noch für Minderjährige. Die Vormundschaft für volljährige Personen wurde 1992 abgeschafft. Stattdessen erhalten psychisch Kranke, geistig oder körperlich Behinderte, die nicht unbedingt geschäftsunfähig sein müssen, rechtliche Betreuung. Zweck der Betreuung ist die möglichst weitgehende Erhaltung der Autonomie des Betreuten.
Betriebsorganisation
Betrug
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