Lexikon
Einträge beginnend mit A:
- Abbruchkosten
- Abbruchkosten
- Abfindung
- Absatz
- Abschlussgebühr
- Abstammungsrecht
- Abtretung
- actio contrarius
- actio negatoria
- actio pro socio
- Adoption
- AfA
- AGB
- Agenten
- Agio
- Akkreditiv
- Aktenlose Bestandsverwaltung
- Aktie
- Aktiengesellschaft
- Aktiva
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Altershilfe für Landwirte
- Altersversorgung
- Altlasten
- Ambulante Behandlung
- Amortisation
- Amtliches Kennzeichen
- Änderungsrisiko
- Anfechtung
- Anfechtung
- Anlagenmischung
- Anlagerisiko
- Annuität
- Anwartschaft
- Anzeigepflicht
- Arbeitslosenhilfe
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsvertrages Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es gibt einfache und qualifizierte Zeugnisse. Ein einfaches Zeugnis enthält nur die Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Zeugnis enthält auch Angaben über Position und Tätigkeiten sowie eine Bewertung von Leistungen, Führung und Verhalten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist hierbei zur Wahrheit verpflichtet, aber unter einem wohlwollenden Blickwinkel. Bei einer ungerechtfertigt positiven Bewertung kann der alte Arbeitgeber allerdings vom neuen Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagt werden. Bei ungerechtfertigt negativen Angaben kann der Arbeitnehmer auf Berichtigung des Zeugnisses klagen.
- Ärztliche Untersuchung
- Aufsichtsrat
- Aufwendungen
- Außenstände
- Außenwände
- Ausschlußklausel
- Auswanderung
- Ausweispflicht
- Auszahlungskurs
- Aval
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