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Abbruchkosten
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Altershilfe für Landwirte
Das "Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte" trat am 1. 10. 1957 in Kraft. Die Altershilfe geht davon aus, dass der ältere Landwirt das Recht auf Wohnung und Verpflegung auch nach der Hofübergabe behält. Die landwirtschaftliche Altershilfe will deshalb lediglich den zusätzlichen Bargeldbedarf der älteren Landwirte decken und somit die rechtzeitige Hofübergabe an jüngere Landwirte fördern. Die landwirtschaftliche Altershilfe wird von den landwirtschaftlichen Alterskassen (LAK) durchgeführt.
Altersversorgung
Altlasten
Ambulante Behandlung
Amortisation
Amtliches Kennzeichen
Änderungsrisiko
Anfechtung
Anfechtung
Anlagenmischung
Anlagerisiko
Annuität
Anwartschaft
Anzeigepflicht
Arbeitslosenhilfe
Arbeitsvertrag
Arbeitszeugnis
Ärztliche Untersuchung
Aufsichtsrat
Aufwendungen
Außenstände
Außenwände
Ausschlußklausel
Auswanderung
Ausweispflicht
Auszahlungskurs
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