Lexikon
Einträge beginnend mit A:
- Abbruchkosten
- Abbruchkosten
- Abfindung
- Absatz
- Abschlussgebühr
- Abstammungsrecht
- Abtretung
- actio contrarius
- actio negatoria
- actio pro socio
Lateinischer Rechtsbegriff: Ein Gesellschafter erhebt einen allen Gesellschaftern zur gesamten Hand zustehenden Anspruch gegen einen anderen Gesellschafter. Der Anspruch kann im eigenen Namen geltend gemacht werden, die Leistung kann aber nur an die Gesamthand durchgesetzt werden.
Von Rechtsanwalt Helmuth Jordan
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