Lexikon
Einträge beginnend mit A:
- Abbruchkosten
- Abbruchkosten
- Abfindung
- Wenn sich der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ohne rechtswirksamen Kündigungsgrund trennen will, bietet er ihm üblicherweise eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes an. Meist wird die Abfindung über einen Aufhebungsvertrag vereinbart, in dem der Arbeitnehmer seinen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage erklärt. Häufig werden aber auch Abfindungen über einen Sozialplan gezahlt, wenn wegen Umstrukturierung eines Unternehmens Teile der Belegschaft entlassen werden.
- Absatz
- Abschlussgebühr
- Abstammungsrecht
- Abtretung
- actio contrarius
- actio negatoria
- actio pro socio
- Adoption
- AfA
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- Aktenlose Bestandsverwaltung
- Aktie
- Aktiengesellschaft
- Aktiva
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Altershilfe für Landwirte
- Altersversorgung
- Altlasten
- Ambulante Behandlung
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- Amtliches Kennzeichen
- Änderungsrisiko
- Anfechtung
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- Anlagenmischung
- Anlagerisiko
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