Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Wiederinkraftsetzung

Wiederinkraftsetzung

Eine Wiederinkraftsetzung liegt vor, wenn ein Vertrag, der gekündigt oder umgewandelt wurde, zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen wird. Es handelt sich dabei um eine Reaktivierung.

Die Wiederinkraftsetzung findet zum Beispiel bei Versicherungsverträgen Anwendung. Eine Wiederinkraftsetzung kann erfolgen nach:

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Bei Wiederinkraftsetzung wird der außer Kraft stehende Vertrag zu den alten Konditionen reaktiviert. Rechtlich liegt ein neuer Versicherungsvertrag vor.

Konkret findet die Wiederinkraftsetzung beispielsweise Anwendung, wenn ein Versicherter auch nach mehreren Mahnungen seine Beiträge nicht zahlt und daraufhin von der Versicherung gekündigt wird. Nimmt der Versicherungsnehmer die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist wieder auf und zahlt die ausstehenden Beträge nach, kann die Versicherung den ursprünglichen Vertrag wieder in Kraft setzen.

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