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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Vorstand

Vorstand

Der Vorstand ist ein Gremium, das eine Firma, einen Verein oder eine Aktiengesellschaft leitet und gesetzlich vertritt. Allgemein werden Leitungsorgane von privaten und öffentlichen Rechtsformen als Vorstand bezeichnet. Ein Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Vorstand für Aktiengesellschaften, Vereine und Genossenschaften.

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  • In Aktiengesellschaften bestimmt der Aufsichtsrat den Vorstand.
  • In Vereinen ist die Berufung des Vorstands in der jeweiligen Satzung festgelegt.
  • In  Genossenschaften wählt die Generalversammlung den Vorstand.

Aufgaben des Vorstands

Aufgabe des Vorstands ist es, die laufenden Geschäfte zu führen und die jeweilige Institution gerichtlich und außergerichtlich nach außen zu vertreten. Die Rechten und Pflichten des Vorstands einer Aktiengesellschaft sind im Einzelnen in §§ 76-94 AktG geregelt. Die rechtlichen Grundlagen einer Genossenschaft befinden sich im GenG, die für Vereine in §§ 21-79 BGB

 

 

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