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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Vertrieb

Vertrieb

Unter dem Vertrieb eines Unternehmens versteht man die Durchführung von Maßnahmen, mithilfe derer die produzierten Güter oder Dienstleistungen zum Kunden gelangen sollen. Dazu gehören neben dem Verkauf von Waren auch die Warenverteilung und die Pflege der Beziehungen zum Handel sowie zum Endkunden. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die Gewinnung von Neukunden und die Bindung von bereits vorhandenen Kunden.

Neben den marktorientierten Aspekten gehören auch die Produktentwicklung, die Produktion und die Finanzierung zum Vertrieb. Sie orientieren sich an den Marktbedingungen, dem Geschäftsmodell, den angebotenen Waren sowie der Finanzkraft des Endkunden. Aufgrund dessen unterscheiden sich die Vertriebsstrategien einzelner Unternehmen meist erheblich. Die am häufigsten vorkommenden Vertriebsformen sind der direkte und der indirekte Vertrieb sowie der Online-Vertrieb.

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/vertrieb.html

http://www.duden.de/rechtschreibung/Vertrieb

http://www.vertrieb-strategie.de/vertrieb-aufgaben/definition-vertrieb/

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