Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Vertragsschluss durch Anzahlung

Vertragsschluss durch Anzahlung

Damit ein Vertrag zustande kommt, sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, notwendig. Diese Willenserklärungen müssen nicht ausdrücklich, sondern können auch durch schlüssiges Handeln abgegeben werden. Eine Möglichkeit ist hier, die Annahme nicht ausdrücklich zu erklären, sondern die Annahme des Kaufangebotes durch Anzahlung einer gewissen Summe zu signalisieren.

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