Umwelthaftung
Unter einer Umwelthaftung versteht man nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) die Pflicht des Betreibers einer Anlage, für von dieser ausgehende Umweltauswirkungen und daraus folgende Schäden aufzukommen. Demnach ist der Betreiber der Schadensverursacher. Die Umwelthaftung gilt vor allem, wenn durch die Umweltauswirkungen ein Mensch zu Schaden kommt. Die Haftung erstreckt sich auf Gesundheits-, Körper- und Sachschäden, wobei letztere bei ordnungsgemäßem Betrieb der Anlage ausgeschlossen sind.
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Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/umwelthg/
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/umwelthaftung.html