Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Thesaurierung

Thesaurierung

Als Thesaurierung bezeichnet man die Ansammlung eines Gewinnes und die damit verbundene Rücklagenbildung. Sie liegt vor, wenn ein Kapitalunternehmen erzielte Gewinne nicht ausgibt, sondern behält und reinvestiert. Die Thesaurierung stellt ein Mittel zur Selbstfinanzierung dar.

Sie wird häufig bei der Wertpapieranlage verwendet, wenn Banken die Erträge nicht an den Kunden auszahlen, sondern erneut anlegen. Somit bleiben die Zinsen des Kunden erhalten und ein Zinseszins entsteht. Die Thesaurierung wirkt sich für den Kunden vorteilhaft aus, da ein stärkeres Wachstum des Anlagevermögens vorliegt und keine zusätzlichen Steuern für ihn anfallen.

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Quellen:

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/thesaurierung/thesaurierung.htm

http://www.boersennews.de/lexikon/begriff/thesaurierung-thesaurierend/2041

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34a.html

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