Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Storno

Storno

Als Storno bezeichnet man die Rückbuchung beziehungsweise die Korrektur einer falsch durchgeführten Buchung, die Rückziehung eines Auftrages oder die Rückbuchung einer Gutschrift durch eine Bank. Eine Stornierung ist im Gegensatz zu Streichungen und Radierungen rechtlich zulässig, da keine unrichtigen Angaben zustande kommen.

 

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stornobuchung.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stornierung.html

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