Schwere Körperverletzung
Unter schwerer Körperverletzung versteht man die Schädigung einer Person durch eine oder mehrere Täter, in deren Folge es zu dauerhaften und schweren Beeinträchtigungen kommt. Dazu werden Verletzungen an den Sinnes- und Fortpflanzungsorganen, der Verlust von Körpergliedern sowie dauerhafte Entstellungen, Lähmungen, Behinderungen oder geistige Krankheiten gezählt. Wurden diese vom Täter absichtlich und wissentlich zugefügt, wird eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren fällig, die Maximalstrafe liegt bei zehn Jahren.
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Quellen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3412