Schwebezustand
Man definiert einen Vertrag über eine übereinstimmende Willenserklärungen zwischen dem Angebot und der Annahme. Besteht während des Vertragsschlusses Ungewissheit über die endgültige und vollständige Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, so liegt ein sogenannter Schwebezustand vor. Mögliche Gründe dafür können aufschiebende Bedingungen oder Zeitbestimmungen sein, die noch nicht eingetreten sind. Auch bei einem Vertragssschluss durch Minderjährige ohne die Einwilliung durch den gestzlichen Vertreter liegt ein Schwebezustand vor. Dabei kann ein geschlossener Vertrag sowohl schwebend wirksam als auch schwebend unwirksam sein.
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Quellen:
http://www.jura-basic.de/recht/?Schwebezustand
www.besserzuhause.de/aufruf.php