Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Im Falle einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung durch Andere dient Schmerzensgeld nach § 253 BGB als finanzieller Ausgleich für die entstandenen immateriellen bzw. Nichtvermögensschäden. Des Weiteren kann es auch im Fall schwerwiegender Persönlichkeitsverletzungen zu Schmerzensgeldzahlungen kommen.

Die Höhe der übertragbaren und vererblichen Ausgleichszahlung wird nach wertbeeinflussenden Faktoren wie der Schwere der Verletzungen, des dadurch bedingten Leidens und dessen Dauer, des Ausmaßes der Wahrnehmung der Beeinträchtigung sowie des Verschuldungsgrades des Schädigers berechnet. In der Praxis werden zu diesem Zweck sogenannte Schmerzensgeldtabellen verwendet, in denen vergleichbare Fälle aufgelistet sind.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Schmerzensgeld erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Quellen:

http://www.rechtslexikon-online.de/Schmerzensgeld.html

http://www.schmerzensgeld.info/info.aspx

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€