Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Schadenquote

Schadenquote

Die Schadenquote beschreibt im Versicherungsrecht die Schadenaufwendung in Bezug zu den verdienten Beiträgen. Daraus ist die Rentabilität des einzelnen Versicherungsvertrages erkennbar, also, welcher Teil der Beiträge für die Versicherungsleistungen aufgewendet wurde.

Die Schadenquote wird aus dem Quotienten des Schadenaufwandes und des verdienten Beitrages berechnet, der dann mit dem Faktor 100 multipliziert wird. Die Berechnung ist brutto ohne die Anteile des Rückversicherers oder netto mit seinen Anteilen möglich.

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Quellen:

http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Schadenquote

http://www.versicherungsmagazin.de/Definition/32752/schadenquote.html

http://www.versicherung-check.net/schadenquote.html

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